{"id":28,"date":"2015-03-28T08:09:12","date_gmt":"2015-03-28T08:09:12","guid":{"rendered":"http:\/\/int-aapr.caa.tuwien.ac.at\/?page_id=28"},"modified":"2021-03-03T09:46:22","modified_gmt":"2021-03-03T09:46:22","slug":"bylaws","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/aapr.at\/?page_id=28","title":{"rendered":"Bylaws"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Satzungen der \u00d6sterreichischen Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Mustererkennung<\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/aapr.at\/wp-content\/uploads\/2021\/03\/Satzungen_2017.pdf\">Download<\/a><\/p>\n<h4>\u00a71: \u00a0 Name und Sitz des Vereins<\/h4>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen<\/p>\n<p>\u00d6STERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT F\u00dcR MUSTERERKENNUNG,<\/p>\n<p>abgek\u00fcrzt &#8220;OAGM&#8221; und wird im Folgenden so bezeichnet. Der Verein hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seinen Wirkungskreis auf ganz \u00d6sterreich.<\/p>\n<h4>\u00a72: \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereines<\/h4>\n<p>Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die laufende Information und den Erfahrungsaustausch der Mitglieder \u00fcber den Stand und Technik der Mustererkennung sowie deren Anwendungen. Insbesondere sollen die eigenen Aktivit\u00e4ten in die internationale und nationale wissenschaftliche Kommunikation \u00fcber das Fachgebiet der Mustererkennung einbezogen werden.<\/p>\n<h4>\u00a73:\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 Mittel zur Erreichung des Zweckes<\/h4>\n<p><strong>Ideelle Mittel:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>a) Ideelle F\u00f6rderung von Projekten, welche die Weiterentwicklung der theoretischen Grundlagen der Mustererkennung oder deren richtungweisenden Einsatz in der Praxis zum Ziele haben.<\/li>\n<li>b) Schaffung und Vertiefung von Kontakten mit einschl\u00e4gigen nationalen und internationalen Institutionen.<\/li>\n<li>c) \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur breiten Bekanntmachung der von der Mustererkennung angebotenen L\u00f6sungen.<\/li>\n<li>d) Vereinsinterne Mitteilungen durch Rundbriefe an alle Mitglieder.<\/li>\n<li>e) Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Mustererkennung durch die Veranstaltung von<\/li>\n<\/ol>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Arbeitstreffen,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nationalen und Internationalen Konferenzen,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vortr\u00e4gen,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Seminaren und<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausstellungen.<\/p>\n<p><strong>Materielle Mittel<\/strong>:<\/p>\n<p>Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<\/p>\n<ol>\n<li>a) Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/li>\n<li>b) Spenden und Zuwendungen verschiedener Art,<\/li>\n<li>c) Subventionen von Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlichen K\u00f6rperschaften,<\/li>\n<li>d) Einnahmen durch die Abhaltung eigener Veranstaltungen,<\/li>\n<li>e) Entgelte f\u00fcr vom Verein erstellte Arbeitsunterlagen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a74:\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 Arten der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>Die Mitglieder gliedern sich in ordentliche und f\u00f6rdernde Mitglieder.<\/p>\n<p>Ordentliche Mitglieder sind nat\u00fcrliche Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.<\/p>\n<p>F\u00f6rdernde Mitglieder sind nat\u00fcrliche und juristische Personen, die dem Verein ihre ideelle und\/oder materielle F\u00f6rderung zuteil werden lassen.<\/p>\n<p>Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um diesen erein erworben haben.<\/p>\n<h4>\u00a75:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\n<ol>\n<li>Die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern erfolgt durch\n<ol>\n<li>die Registrierung bei der OAGM Jahrestagung oder<\/li>\n<li>durch die Vollversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Sie kann durch<br \/>\neine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung an den Vorstand beantragt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Aufnahme von f\u00f6rdernden Mitgliedern erfolgt durch die Vollversammlung<br \/>\nauf Vorschlag des Vorstandes. Sie kann durch eine schriftliche<br \/>\nBeitrittserkl\u00e4rung an den Vorstand beantragt werden.<\/li>\n<li>Die Aufnahme von Mitgliedern kann durch die Vollversammlung ohne Angabe<br \/>\nvon Gr\u00fcnden verweigert werden.<\/li>\n<li>Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch<br \/>\ndie Vollversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a76:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h4>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied hat das Recht, f\u00fcr sich die Erf\u00fcllung des Vereinszwecks (\u00a7 2) zu fordern.<\/li>\n<li>Ordentliche Mitglieder besitzen das aktive und das passive Wahlrecht.<\/li>\n<li>F\u00f6rdernde Mitglieder besitzen das aktive Wahlrecht.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder haben das Recht, Antr\u00e4ge an die Vollversammlung und an den Vorstand in den diesen Organen vorbehaltenen Obliegenheiten zu stellen. Wahlvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen von ordentlichen Mitgliedern eingebracht werden und m\u00fcssen die Erkl\u00e4rung des nominierten Kandidaten enthalten, dass er im Fall seiner Wahl diese annehmen wird.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder haben je eine Stimme in der Vollversammlung.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzungen des Vereins einzuhalten und den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a77: \u00a0\u00a0\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n<ol>\n<li>Mitglieder, welche die Wirksamkeit des Vereins sch\u00e4digen, k\u00f6nnen mit Dreiviertel-Stimmenmehrheit durch die Vollversammlung ausgeschlossen werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt automatisch nach f\u00fcnf j\u00e4hrigem Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrages. F\u00f6rdernde Mitglieder, die nach zweimaliger Mahnung ihren Beitrag nicht bezahlt haben, verlieren die Mitgliedschaft automatisch<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit).<\/li>\n<li>Der Austritt aus der \u00d6AGM steht jedem Mitglied jederzeit gegen vorangehende, nachweisliche Mitteilung frei.<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a78: \u00a0\u00a0\u00a0 Vereinsorgane<\/h4>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Vollversammlung,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Vorstand,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Beirat,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Rechnungspr\u00fcfer und<\/p>\n<p>*\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0das Schiedsgericht<\/p>\n<h4>\u00a79: \u00a0\u00a0\u00a0 Vollversammlung<\/h4>\n<p>Die Vollversammlung wird vom Vorsitzenden mindestens einmal j\u00e4hrlich im Rahmen eines Arbeitstreffens einberufen. Alle Mitglieder des Vereins sind an der Vollversammlung teilnahmeberechtigt.<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Vollversammlung findet auf<\/p>\n<ol>\n<li>\u00a0Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Vollversammlung,<\/li>\n<li>\u00a0Schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,<\/li>\n<li>\u00a0Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer (\u00a7 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG),<\/li>\n<li>\u00a0Beschluss der\/eines Rechnungspr\u00fcfer\/s (\u00a7 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG),<\/li>\n<li>\u00a0Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators<\/li>\n<\/ol>\n<p>binnen vier Wochen statt.<\/p>\n<p>Die Tagesordnung, der Ort und der Termin der Versammlung m\u00fcssen den Mitgliedern zwei Wochen vor der Versammlung in schriftlicher Form (e-mail) bekanntgegeben werden.<\/p>\n<p>Die Vollversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Wahl des Vorstandes,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/p>\n<p>*\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0die Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Mitgliedern,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>Die Vollversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. F\u00fcr den Ausschluss von Mitgliedern, die \u00c4nderung der Satzungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins ist Dreiviertel-Mehrheit erforderlich.<\/p>\n<h4>\u00a710:\u00a0\u00a0 Vorstand<\/h4>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftf\u00fchrer und dem Finanzverantwortlichen.<\/p>\n<p>Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes hat der Vorstand das Recht, ein anderes w\u00e4hlbares Vereinsmitglied in den Vorstand zu kooptieren.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Vollversammlung f\u00fcr eine zweij\u00e4hrige Funktionsperiode gew\u00e4hlt. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird vom Vorsitzenden einberufen und ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Vertretung des Vereins nach au\u00dfen,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Vorbereitung der Vollversammlung,<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Einberufung der Vollversammlung,<\/p>\n<p>*\u00a0 die regelm\u00e4\u00dfige Veranstaltung eines Arbeitstreffens (mindestens einmal j\u00e4hrlich),<\/p>\n<p>*\u00a0\u00a0\u00a0 alle Aufgaben im Rahmen der Satzungen, die nicht ausdr\u00fccklich der Vollversammlung vorbehalten sind.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und vertritt den Verein nach au\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende leitet die Vollversammlung und f\u00fchrt den Vorsitz in Vorstandssitzungen.<\/p>\n<p>Der Schriftf\u00fchrer hat den Vorsitzenden bei der F\u00fchrung derVereinsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Dem Schriftf\u00fchrer obliegt die F\u00fchrung der Protokolle der Vollversammlungen und der Vorstandssitzungen.<\/p>\n<p>Der Finanzverantwortliche bereitet das Budget vor, f\u00fchrt Buch \u00fcber alle Ein- und Ausgaben des Vereins und erstellt die Jahresabrechnung.<\/p>\n<p>Schriftst\u00fccke des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschrift<br \/>\ndes Vorsitzenden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Geldangelegenheiten sind der Vorsitzende und der Finanzverantwortliche<br \/>\ngetrennt zeichnungsberechtigt.<\/p>\n<h4>$10a: \u00a0Beirat<\/h4>\n<p>Der Beirat setzt sich aus Personen mit besonderer wissenschaftlicher und\/oder berufspraktischer Qualifikation im Sinne des Vereinszweckes zusammen.<\/p>\n<p>Der Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite und hat insbesondere die Pflicht, die T\u00e4tigkeit des Vereins durch inhaltliche Stellungnahmen zu unterst\u00fctzen und die Leitlinien des Vereins zu entwickeln.<\/p>\n<p>Die Berufung in den Beirat erfolgt durch Vorstand f\u00fcr dessen Funktionsperiode, wobei jedes Vereinsmitglied das Vorschlagsrecht besitzt. Eine Wiederberufung ist m\u00f6glich. Auch Nicht-Vereinsmitglieder k\u00f6nnen in den Beirat berufen werden.<\/p>\n<h4>$11: \u00a0 Rechnungspr\u00fcfer<\/h4>\n<p>Zur Pr\u00fcfung der Jahresabrechnung werden von der Vollversammlung aus dem Kreise der w\u00e4hlbaren Mitglieder zwei Rechnungspr\u00fcfer gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Ihre Funktionsperiode betr\u00e4gt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die Rechnungspr\u00fcfer haben \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung der Vollversammlung zu berichten. Ihre Stellung ist mit der eines Vorstandsmitgliedes unvereinbar.<\/p>\n<h4>\u00a712: \u00a0 Schiedsgericht<\/h4>\n<p>In allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.<\/p>\n<p>Das Schiedsgericht setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von 14 Tagen dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht. Diese w\u00e4hlen mit Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.<\/p>\n<p>Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind endg\u00fcltig.<\/p>\n<h4>\u00a7 13:\u00a0 Aufl\u00f6sung<\/h4>\n<p>Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins wird durch die Vollversammlung mit Dreiviertel-Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins hat die Vollversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit zu beschlie\u00dfen, welchem gemeinn\u00fctzigen -Zweck im Sinne der Bundesabgabenordnung das Vereinsverm\u00f6gen zugef\u00fchrt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzungen der \u00d6sterreichischen Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Mustererkennung Download \u00a71: \u00a0 Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u00d6STERREICHISCHE ARBEITSGEMEINSCHAFT F\u00dcR MUSTERERKENNUNG, abgek\u00fcrzt &#8220;OAGM&#8221; und wird im Folgenden so bezeichnet. 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